Heute ist es nun soweit. Die langersehnte Sparkassen Girocard-Unterstützung für Apple Pay wurde nun offiziell gestartet. Doch es gibt Einschränkungen.
Schon im letzten Jahr wurde Kunden der Sparkasse versprochen, neben Kreditkarten auch die Girocard in Apple Pay zu unterstützen. Nun kann das Plastik offiziell in der iPhone-Wallet hinterlegt werden – es gibt allerdings Einschränkungen. Wer die Girocard in Apple Pay verwenden möchte, der wird sicherlich seine Freude haben, doch das Zahlen im Ausland oder im Web bzw. einer App ist vorerst nicht möglich. So heißt es in den Nutzungshinweisen:
Die digitale Sparkassen-Card kann in der Regel im Ausland nicht eingesetzt werden. Zahlungen sind in einer App bzw. im Online-Handel per Safari-Browser zunächst nur mit digitalen Kredit- und Prepaidkarten möglich, wenn das Apple Pay Symbol als verfügbare Zahlungsoption angezeigt wird.
Sparkasse Girocard: Voraussetzungen zum Abruf einer digitalen Karte
Demnach dürfte das sicherlich den ein oder anderen Anwender ärgern. Die umgesetzten Beträge werden im Übrigen wie gewohnt vom Girokonto abgebucht. Zu den Voraussetzungen zum Abruf einer digitalen Karte heißt es:
- Sie benötigen ein kompatibles Apple-Gerät. Die Liste der kompatiblen Geräte erhalten Sie auf der Website von Apple.
- Sie benötigen eine bei iCloud angemeldete Apple ID mit Mindestalter 16 Jahren.
- Auf Ihrem Gerät muss der Gerätecode sowie der von Ihnen gewöhnlich genutzte Entsperrmechanismus (Face ID oder Touch ID) aktiviert sein.
- Sie sind Online-Banking-Kunde Ihrer Sparkasse mit Nutzung des elektronischen Postfachs und des push- oder chipTAN (inkl. chipTAN QR)-Verfahrens.
- Sie sind selbst Inhaber einer Sparkassen-Card, einer Sparkassen-Kreditkarte (Mastercard/ Visa) oder Sparkassen-Karte Basis (Mastercard/Visa) oder einer Partnerkarte hierzu.
- Sie haben die App „Sparkasse Ihre mobile Filiale“, im Folgenden auch „Sparkassen- App“, auf Ihrem Smartphone installiert.
- Zusätzlich gilt, dass Minderjährige Apple Pay nutzen können, sofern sie eine für Apple Pay digitalisierbare, physische Karte mit Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten nutzen.
- Der Inhaber einer Sparkassen-Card oder einer Kreditkarte ist eine natürliche Person. Karten, die auf Unternehmen ausgestellt sind, einschließlich Business Kreditkarten, sind ausgeschlossen. (Bild: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.)