Das Europäische Parlament hat diese Woche dafür gestimmt, die Empfehlungen des EU-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zum „Recht auf Reparatur“ zu unterstützen. Außerdem soll ein System zur obligatorischen Kennzeichnung von Unterhaltungselektronik zum Einsatz kommen. Dieses wird explizit über die Reparierbarkeit und Lebensdauer von Produkten informieren.
Neben der Unterstützung für das Recht auf Reparatur soll auch die Kennzeichnung von Unterhaltungselektronik eine große Rolle spielen. Der Antrag wird die EU-Kommission zwingen, „eine Kennzeichnungspflicht zu entwickeln und einzuführen, um den Verbrauchern klare, sofort sichtbare und leicht verständliche Informationen über die geschätzte Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs zu geben“. Dazu gehört eine Reparaturbenotung, ähnlich der von iFixit vergebenen Noten, die beim Kauf deutlich auf der Ware angebracht wird. Frankreich plant bereits die Einführung von Reparierbarkeitsbewertungen für Smartphones, Laptops und andere Produkte ab Januar 2021. In dem iFixit Bericht heißt es:
Recht auf Reparatur: „Hersteller sollten gesetzlich verpflichtet werden“
Mit der Verabschiedung dieses Berichts hat das Europäische Parlament eine klare Botschaft ausgesandt: Eine harmonisierte obligatorische Kennzeichnung, die auf Haltbarkeit hinweist und vorzeitiges Veralten auf EU-Ebene anspricht, ist der Weg in die Zukunft“, sagte der französische Europaabgeordnete David Cormand.
Laut einer kürzlich durchgeführten EU-Umfrage zur öffentlichen Meinung würden 77 Prozent der EU-Bürger ihre Geräte lieber reparieren als sie zu ersetzen und 79 Prozent sind der Meinung, dass die Hersteller gesetzlich verpflichtet werden sollten, die Reparatur digitaler Geräte oder den Austausch ihrer Einzelteile zu erleichtern.
Recht auf Reparatur: Apple setzt unverhältnismäßig hohe Reparaturpreise an
Wir hoffen, dass sich dies in raschen Maßnahmen niederschlägt, um einen obligatorischen Reparaturfähigkeitsindex für alle elektrischen und elektronischen Produkte einzuführen, die in der gesamten EU verkauft werden, damit die Verbraucher mit Zuversicht einkaufen können“, sagte Ugo Vallauri, Mitbegründer des Restart-Projekts und der Europäischen Kampagne für das Recht auf Reparatur.
Apple wurde wiederholt für unverhältnismäßig hohe Reparaturpreise kritisiert, wie z.B. die Gebühr von 90,60 Euro für die Wartung des HomePod mini, der 96,50 Euro kostet, sowie für willkürliche Reparaturbeschränkungen, wie z.B. die Sperrung der Reparatur der Kamera des iPhone 12 ohne Zugriff auf Apples proprietäre, mit der Cloud verbundene Systemkonfigurations-App. Gestern veröffentlichte der Umweltausschuss des britischen Parlaments einen Bericht, in dem Apple für seinen Beitrag zu einer „Wegwerfkultur“ von „kurzlebigen Produkten“ bestraft wurde. Der EU-Antrag wird wahrscheinlich eine Reihe von reparaturfreundlichen Richtlinien und Produktoffenlegungen fördern – doch dies wird davon abhängen, ob die Europäische Kommission diese in Kraft setzt. (Photo by Andrey_Kuzmin / Bigstockphoto)