Der Halbleiterhersteller verlange nach Auffassung von Apple viel zu hohe Lizenzkosten – der Chipkonzern missbrauche seine Marktmacht – so Apple.
Am 20. Dezember 2018 hat das Landgericht München ein Urteil zugunsten des Halbleiterherstellers Qualcomm gegen Apple ausgesprochen. Demnach darf Apple hierzulande bestimmte iPhone Modelle nicht mehr verkaufen bzw. in Verkehr bringen. Grund dafür sei die Verletzung eines Patents, dessen Technik den Stromverbrauch des Mobilfunkchips optimiert. Qualcomm zufolge könne Apple dies nicht mittels eines iOS-Updates ändern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber vorläufig vollstreckbar – Apple hat bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen. Qualcomm darf bei einer Sicherheitszahlung von 668,4 Mio. Euro direkt gegen Apple vorgehen.
Sicherheitsleistung von Qualcomm hinterlegt
Qualcomm hat heute eine Sicherheitsleistung von über 1.34 Milliarden Euro in Wertpapieren hinterlegt und somit das Verkaufsverbot in Kraft gesetzt. Demnach darf Apple hierzulande die iPhone 7, iPhone 7+, iPhone 8, iPhone 8+ und iPhone X Modelle nicht mehr verkaufen bzw. in Verkehr bringen.
Betroffene Geräte sollen vernichtet werden
Apple soll die betroffenen iPhone Modelle aus seinen 15 Ladengeschäften in Deutschland entfernen und somit den Verkauf dieser vorläufig einstellen. Einem Sprecher des iKonzerns zufolge sei Apple von dem Urteil enttäuscht. Dennoch gibt es besagte iPhone Modelle weiterhin bei anderen Händlern und Vertragspartnern in Deutschland. Nun will der Chip-Produzent auch diesen einen Riegel vorschieben. Dem Urteil zufolge darf Qualcomm alle betroffenen iPhone Modelle im deutschen Handel einziehen und vernichten lassen. Der Halbleiterhersteller möchte somit das Verkaufsverbot auf den gesamten deutschen Handel ausweiten. Außerdem möchte Qualcomm Einblick in die Verkaufszahlen der besagten iPhone Geräte erhalten.