Es hört sich komisch an – aber es ist wahr. So lautet Qualcomms neue Forderung vor dem Landgericht München.
Am 20. Dezember 2018 hat das Landgericht München ein Urteil zugunsten des Halbleiterherstellers Qualcomm gegen Apple ausgesprochen. Demnach darf Apple hierzulande bestimmte iPhone Modelle nicht mehr verkaufen bzw. in Verkehr bringen.
Grund dafür sei die Verletzung eines Patents, dessen Technik den Stromverbrauch des Mobilfunkchips optimiert. Qualcomm zufolge könne Apple dies nicht mittels eines iOS-Updates ändern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber vorläufig vollstreckbar. Nachdem Qualcomm eine Sicherheitsleistung von über 1.34 Milliarden Euro in Wertpapieren hinterlegt hat, wurde somit das Verkaufsverbot am 03. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Demnach darf Apple hierzulande die iPhone 7, iPhone 7+, iPhone 8, iPhone 8+ und iPhone X Modelle nicht mehr verkaufen bzw. in Verkehr bringen.
Nichteinhaltung des Verbots ist der Grund für neue Forderung
Apple hat die betroffenen iPhone Modelle aus seinen 15 Ladengeschäften in Deutschland entfernt und somit den Verkauf dieser vorläufig eingestellt. In Apples damaliger Pressemitteilung wurde die Enttäuschung des Urteils kommentiert und darauf aufmerksam gemacht, dass alle betroffenen Geräte bei Händlern sowie Vertragspartnern (Gravis & Co.) erhältlich seien. Gegen diese Aussage hat Qualcomm eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach sei die Passage in der Pressemitteilung irreführend – das entschied das Landgericht München nachträglich. Dem Urteil zufolge darf Apple zukünftig solche Aussagen nicht mehr machen. Trotz dem Verbot sind die betroffenen iPhone Geräte weiterhin bei Dritthändlern käuflich. Genau das hätte Apple unterbinden müssen, indem alle Geräte eingezogen und anschließend verschrottet werden sollten. Nun hat Qualcomm aus dem Grund gegen Apple einen neuen Antrag vor dem Landgericht München gestellt.
Knast für Tim Cook
Dem Antrag zufolge fordert Qualcomm für Apples Versäumnis ein Zwangsgeld – in Millionen Höhe. Der exakte Summe ist bisher nicht bekannt. Sollte Apple nicht zahlen, soll das Landgericht München Apples CEO Tim Cook mit Erzwingungshaft belegen – so der Inhalt des Antrags.
Apple äußert sich zu Qualcomms neuer Forderung
Apple hat sich mittlerweile zu Qualcomms neuer Forderung geäußert und bezeichnet diese als Ablenkungsmanöver. Apple ist der Ansicht das Verkaufsverbot bisher eingehalten zu haben und weigert sich eine Rückrufaktion für besagte Geräte (iPhone 7, iPhone 7+, iPhone 8, iPhone 8+ und iPhone X) zu starten, die sich noch im freien Verkauf bei anderen Händlern befinden – Apple zufolge sei man nicht dazu verpflichtet. Cupertino ist gegen das ausgesprochene Urteil vom 20. Dezember 2018 in Berufung gegangen.