iOS 14.5 enthält eine Funktion, mit der Anwender einen bestimmten Musikdienst für die Verwendung mit Siri auswählen können, wobei die Optionen neben Apple Music auch Drittanbieterdienste wie Spotify umfassen.
Mehrere Berichte haben dies als eine Funktion bezeichnet, die es dem Anwender erlaubt, einen Standard-Musik-Streaming-Dienst auszuwählen. Doch Apple erklärte nun gegenüber TechCrunch, dass die Option etwas nuancierter ist als ein einfacher Standard-Musik-Toggle. Es gibt keine richtige Option zur Auswahl eines Musikdienstes, der jedes Mal ausgewählt wird, stattdessen nutzt Apple die Intelligenz von Siri. Siri wird von Anwendern die Hörgewohnheiten lernen und der Musikauswahlprozess wird sich mit der Zeit danach richten. Wenn Nutzer Siri z. B. immer bitten, Spotify auszuwählen, wird Spotify der bevorzugte Dienst sein. Nutzer können dies allerdings jederzeit manuell ändern. Also um das klarzustellen: Wenn Anwender Siri unter iOS 14.5 bitten, einen Song in Spotify abzuspielen, wird dieser nicht als direkter „Standard“ festgelegt.
iOS 14.5: Änderungen sind jederzeit möglich
Apple hat das klargestellt, weil das Unternehmen nicht möchte, dass die Nutzer verwirrt sind, wenn Siri in Zukunft erneut nach ihren Präferenzen fragt. Siri bietet eine Liste von Audio-Apps an, die Anwender installiert haben, wenn sie eine Inhaltsanfrage stellen. Diese Auswahl wird Siris Verhalten in Zukunft beeinflussen. Doch die smarte Assistentin kann in der Zukunft erneut fragen und selbst wenn eine bevorzugte Audio-Option ausgewählt wurde, kann sie geändert werden, indem Nutzer nach einer anderen App fragen. Wenn Anwender zum Beispiel Spotify ausgewählt haben aber zu Apple Music wechseln möchten, können diese sagen: „Hey Siri, spiele [Lied] in Apple Music.“ Apple hat die Siri-Audioanforderungsfunktion während der gesamten Beta verbessert. Die dritte Beta von iOS 14.5 verfeinert dabei die Dialoge für die App-Auswahl. App-Entwickler haben fortan die Möglichkeit, an der Siri-App-Auswahlfunktion teilzunehmen, indem sie ihre Apps als Option zur Verfügung stellen. (Photo by Denys Prykhodov / Bigstockphoto)