Das deutsche Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, um zu untersuchen, ob seine Tracking-Regeln und die Anti-Tracking-Technologie wettbewerbswidrig und eigennützig sind, heißt es in einer Pressemitteilung.
In dem heute angekündigten Verfahren werden Apples Tracking-Regeln und insbesondere das App Tracking Transparency Framework (ATT) wettbewerbsrechtlich überprüft, um festzustellen, ob sie Apple selbst bevorzugen oder eine Behinderung für Apps von Drittanbietern darstellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte sich dabei wie folgt:
Wir begrüßen Geschäftsmodelle, die sorgfältig mit Daten umgehen und den Nutzern die Wahl lassen, wie ihre Daten verwendet werden. Ein Unternehmen wie Apple, das in der Lage ist, einseitig Regeln für sein Ökosystem, insbesondere für seinen App Store, festzulegen, sollte wettbewerbsfördernde Regeln aufstellen. Wir haben Grund zu bezweifeln, dass dies der Fall ist, wenn wir sehen, dass Apples Regeln für Dritte gelten, aber nicht für Apple selbst. Dies würde es Apple ermöglichen, seine eigenen Angebote zu bevorzugen oder andere Unternehmen zu behindern. Unser Vorgehen basiert größtenteils auf den neuen Kompetenzen, die wir im Rahmen der im letzten Jahr eingeführten strengeren Missbrauchskontrollregeln für große Digitalunternehmen erhalten haben (§ 19a Wettbewerbsgesetz – GWB). Auf dieser Grundlage führen wir Verfahren gegen Google/Alphabet, Meta/Facebook und Amazon durch oder haben diese bereits abgeschlossen.
Das App Tracking Transparency Framework von Apple, das im April 2021 mit der Veröffentlichung von iOS 14.5 und iPadOS 14.5 eingeführt wurde, verlangt, dass alle Apps auf iPhone und iPad die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie seine Aktivitäten in anderen Apps verfolgen. Apps, die einen Nutzer anhand der eindeutigen Werbekennung seines Geräts verfolgen wollen, können dies nur tun, wenn der Nutzer dies auf Nachfrage erlaubt.
Apples ATT-Feature: Nicht die erste Untersuchung
Apple sagte, die Funktion sei zum Schutz der Nutzer und nicht zum Vorteil des Unternehmens gedacht. Die vorläufigen Ergebnisse des Bundeskartellamts zeigen jedoch, dass die Nutzer Apple zwar die Nutzung ihrer Daten für personalisierte Werbung untersagen können, Apple aber „nicht den neuen und zusätzlichen Regeln des App-Tracking-Transparenzrahmens unterliegt“. Das Verfahren der deutschen Wettbewerbsbehörde schließt sich an ein früheres Verfahren an, das im Juni 2021 gegen Apple eingeleitet wurde, um Vorwürfe über wettbewerbswidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem App Store, seinen Produkten und anderen Dienstleistungen zu prüfen. Viele Werbetreibende sind von ATT betroffen, wobei Facebook sich am lautesten und kritischsten über die neue Änderung geäußert hat. Seitdem Apple mit dem Betatest des Frameworks begonnen hat, beschuldigte Facebook Apple, kleine Unternehmen zu beeinträchtigen, die auf Werbung angewiesen sind, um ihre Türen offen zu halten.
Studie beweist Gegenteil
Facebook behauptete auch, dass das Framework wettbewerbswidrig sei, weil es Apple die Oberhand gibt, um sein eigenes mobiles Werbegeschäft auf iOS-Geräten zu betreiben. In einem Bericht der Financial Times vom Oktober 2021 wurde behauptet, dass ATT seit seiner Einführung zu einem „Windfall“ für Apples Werbegeschäft geführt hat. Der Bericht behauptete, dass sich Apples Anteil am Werbemarkt für mobile Apps in den sechs Monaten nach der Einführung der Funktion verdreifacht hat. Apple hat Behauptungen widersprochen, wonach sein ATT-System dem Unternehmen zum Nachteil Dritter einen unfairen Vorteil verschafft. Anfang des Jahres gab Apple eine Studie über die Auswirkungen von ATT in Auftrag, die von der Marketingabteilung der Columbia Business School durchgeführt wurde. Die Studie kam zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass Apple seit der Einführung der Datenschutzfunktion einen nennenswerten finanziellen Vorteil erzielt hat und dass gegenteilige Behauptungen spekulativ sind und es an Belegen fehlt. (Photo by Unsplash / David Grandmougin)