Apple gerät in Deutschland erneut in die Kritik. Seit drei Jahren läuft eine Kartellbeschwerde gegen das Unternehmen wegen der App-Tracking-Transparenz (ATT). Diese Funktion erlaubt es iPhone-Nutzern, das Tracking durch Apps von Drittanbietern zu unterbinden. Allerdings erhebt das Bundeskartellamt schwere Vorwürfe: Apple soll ATT nicht auf seine eigenen Apps anwenden und sich damit einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern verschaffen. Die Behörde hat nun eine vorläufige rechtliche Bewertung veröffentlicht und hält einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht für möglich. Jetzt hat Apple die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Seit der Einführung der App-Tracking-Transparenz im Jahr 2021 wirbt Apple mit mehr Datenschutz für seine Nutzer. Wer eine App auf einem iPhone oder iPad nutzt, kann über ein Pop-up entscheiden, ob die App ihn oder sie über verschiedene Anwendungen hinweg verfolgen darf. Doch was als Schutzmaßnahme verkauft wird, könnte zugleich ein Wettbewerbsvorteil für Apple selbst sein. Während Drittanbieter-Apps strenge Regeln befolgen müssen, soll Apple bei eigenen Apps großzügigere Datenschutzbestimmungen anwenden. Das könnte bedeuten, dass Apple sich ein Monopol im Bereich der personalisierten Werbung auf iOS-Geräten aufbaut während Konkurrenten benachteiligt werden. Das Bundeskartellamt sieht hierin eine mögliche Marktmachtmissbrauch und hat sich in die Ermittlungen vertieft. Die vorläufige Einschätzung der Behörde könnte langfristige Konsequenzen für Apple und den gesamten digitalen Werbemarkt haben.
App-Tracking-Transparenz: Was steckt dahinter?
Apple hat das App Tracking Transparency Framework (ATTF) im April 2021 eingeführt. Seitdem dürfen Apps nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer Daten zu Werbezwecken sammeln. Das betrifft insbesondere Drittanbieter-Apps wie Facebook, Google oder andere Werbenetzwerke, die zuvor auf umfangreiche Nutzerdaten zugreifen konnten. Diese Regelung sorgt dafür, dass viele Unternehmen ihre Werbemodelle anpassen mussten. Plattformen wie Facebook verloren zunächst einen Großteil ihrer personalisierten Werbemöglichkeiten, konnten aber durch neue Technologien und den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz alternative Lösungen entwickeln. Allerdings gibt es eine entscheidende Ausnahme: Apple selbst scheint sich an diese Regeln nicht in gleichem Maße zu halten. Genau das wird jetzt vom Bundeskartellamt untersucht.
Vorwürfe des Bundeskartellamts
Das Bundeskartellamt hat Apple nun eine vorläufige rechtliche Bewertung übermittelt. Dabei stehen mehrere zentrale Kritikpunkte im Fokus:
- Ungleiche Datenschutzstandards: Drittanbieter müssen eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen, Apple soll jedoch seine eigenen Apps und Dienste anders behandeln.
- Marktverzerrung: Apple könnte ATT als Mittel nutzen, um Konkurrenten im Bereich der digitalen Werbung zu schwächen und gleichzeitig sein eigenes Werbegeschäft auszubauen.
- Möglicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht: Die Behörde beruft sich auf § 19a Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie auf Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagen.
Nach Ansicht des Bundeskartellamts könnte Apple durch seine Marktmacht den Wettbewerb im digitalen Werbegeschäft gezielt beeinflussen.
Mögliche Folgen für Apple
Apple hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Falls die Behörde zu dem Schluss kommt, dass ATT tatsächlich gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, könnten einschneidende Maßnahmen folgen. Denkbar wären unter anderem:
- Anpassung der ATT-Richtlinien, sodass Apple seine eigenen Apps denselben Datenschutzregeln unterwirft wie Drittanbieter-Apps.
- Strafen oder Auflagen, um sicherzustellen, dass Apple keine unfaire Vorteile gegenüber anderen Werbeanbietern hat.
- Eine mögliche Signalwirkung für andere Märkte, denn auch in der EU und den USA gibt es Diskussionen über Apples Datenschutz- und Werbepraktiken.
Sollte Apple gezwungen werden, ATT zu überarbeiten, könnte das erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Werbeindustrie haben.
Wie reagiert der Werbemarkt?
Interessanterweise haben große Werbeanbieter wie Meta (Facebook) bereits Wege gefunden, mit ATT umzugehen. Anstatt sich auf geräteübergreifendes Tracking zu verlassen, setzt Facebook stärker auf künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, um Nutzer gezielt anzusprechen. Das bedeutet: ATT hat das Geschäft mit personalisierter Werbung nicht zerstört sondern nur verändert. Für Werbetreibende bedeutet das eine Neuausrichtung ihrer Strategien, da klassische Tracking-Methoden nicht mehr zuverlässig funktionieren.
Steht Apple eine rechtliche Auseinandersetzung bevor?
Die nächsten Schritte liegen nun bei Apple. Das Unternehmen kann sich zu den Vorwürfen äußern und möglicherweise Anpassungen an ATT vornehmen. Sollte das Bundeskartellamt zu dem Schluss kommen, dass Apple seine Marktmacht missbraucht, könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung folgen. Die Entscheidung wird nicht nur Apple betreffen sondern den gesamten digitalen Werbemarkt beeinflussen. Falls Apple gezwungen wird, seine Datenschutzrichtlinien zu ändern, könnte das weitreichende Folgen für das gesamte App-Ökosystem auf iOS-Geräten haben. Für Nutzer bedeutet das vorerst keine direkte Veränderung. Du kannst weiterhin entscheiden, welche Apps dich tracken dürfen und welche nicht. Allerdings könnte sich die Werbelandschaft auf iPhones und iPads langfristig erneut stark verändern. Es bleibt abzuwarten, wie Apple auf den Druck des Bundeskartellamts reagiert und ob es zu einer grundsätzlichen Änderung der App-Tracking-Transparenz kommt. (Photo by Unsplash / Paolo Giubilato)
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