Apple hat in Deutschland eine wichtige kartellrechtliche Auseinandersetzung verloren. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das Bundeskartellamt das Recht hat, Apples Marktmacht zu regulieren und neue Regeln für den App Store festzulegen. Diese Entscheidung könnte große Auswirkungen darauf haben, wie Apple in Deutschland mit Entwicklern, App-Stores von Drittanbietern und seinem iPhone-Ökosystem umgeht.
Schon seit Jahren gibt es Streit um Apples Kontrolle über den App Store. Während das Unternehmen argumentiert, dass es lediglich eine Plattform für Entwickler bereitstellt, sehen Regulierungsbehörden darin eine marktbeherrschende Stellung mit potenziell wettbewerbswidrigem Verhalten. In der Europäischen Union wurden bereits Regeln eingeführt, die Apple zwingen, alternative App Stores zuzulassen. Nun hat auch Deutschland rechtlich die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen gegen Apple zu ergreifen.
Apple verliert Berufung gegen das Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hatte Apple bereits 2023 als ein „Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ eingestuft. Das gibt der Behörde besondere Befugnisse, um Apples Marktverhalten strenger zu regulieren. Apple legte Einspruch gegen diese Einstufung ein und argumentierte, dass es keine marktbeherrschende Stellung im Bereich mobiler Apps insgesamt habe. Der Bundesgerichtshof entschied nun zugunsten der Kartellbehörde. Damit ist der Weg frei für neue Regulierungen, die Apple möglicherweise dazu zwingen, den App Store weiter zu öffnen oder bestimmte Geschäftspraktiken zu ändern (via Reuters).
Unterschiede zwischen europäischem und US-amerikanischem Wettbewerbsrecht
Ein zentraler Punkt, der diese Entscheidung möglich gemacht hat, liegt in den unterschiedlichen Ansätzen von Europa und den USA im Wettbewerbsrecht. In den USA müssen Regulierungsbehörden nicht nur nachweisen, dass ein Unternehmen den Wettbewerb behindert, sondern auch, dass dies den Verbrauchern tatsächlich schadet. Ein Beispiel wäre, wenn Kunden nachweislich höhere Preise zahlen müssen. In Europa reicht es hingegen aus, wenn ein Verhalten den Wettbewerb potenziell schädigt. Das bedeutet, dass Behörden präventiv eingreifen können, bevor konkrete Nachteile für Verbraucher entstehen. Genau das hat das Bundeskartellamt in diesem Fall getan.
Welche neuen Regeln drohen Apple?
Mit dem Urteil hat das Bundeskartellamt nun die Möglichkeit, Apple strenge Vorgaben zu machen. Dabei könnte es um verschiedene Aspekte des App Stores gehen:
- Öffnung für Drittanbieter-App-Stores: Bereits durch das EU-Recht ist Apple verpflichtet, alternative App Stores auf iPhones zuzulassen. Deutschland könnte jedoch noch strengere Vorgaben einführen, um sicherzustellen, dass Apple diesen Prozess nicht behindert.
- Lockerung der App-Store-Richtlinien: Apple setzt strenge Regeln für Entwickler durch, darunter hohe Provisionen und technische Einschränkungen. Das Bundeskartellamt könnte verlangen, dass Apple Entwicklern mehr Freiheiten gibt.
- Veränderte Gebührenstruktur: Eine weitere mögliche Maßnahme wäre eine Anpassung der Gebühren, die Apple für In-App-Käufe verlangt. Auch hier könnte die deutsche Behörde Einfluss nehmen.
Neue Regulierungen auf dem Weg – Apple muss sich anpassen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet, dass Apple sich in Deutschland auf weitere regulatorische Eingriffe einstellen muss. Welche konkreten Maßnahmen das Bundeskartellamt ergreifen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass Apple seine Kontrolle über den App Store weiter verlieren könnte. Wie stark die neuen Regeln letztlich ausfallen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. (Bild: Apple)
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