Kreislaufwirtschaft: Das „Recht auf Reparatur“ ist längst kein US-Thema mehr. Auch Europa will nachhaltiger werden und das könnte für Apple und Co. zum Problem werden.
Das „Recht auf Reparatur“ ist auf US-Ebene schon seit vielen Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Nun möchte auch Europa mitmischen. Passend dazu hat die EU-Kommission einen neuen Aktionsplan veröffentlicht. „Änderung unserer Produktions- und Verbrauchsmuster: neuer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft ebnet Weg zu klimaneutraler und wettbewerbsfähiger Wirtschaft mit mündigen Verbrauchern“ – darin steht die Reparierbarkeit diverser elektronischer Geräte im Mittelpunkt. Ziel sei es, die Lebensdauer elektronischer Geräte zu verlängern – dabei spielt das „Recht auf Reparatur“ eine große Rolle. So heißt es in dem Schreiben:
Die Europäische Kommission hat heute einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen, der einer der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals – Europas neuer Agenda für nachhaltiges Wachstum – ist. Mit Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken, zielt der neue Aktionsplan darauf ab, unsere Wirtschaft auf eine grüne Zukunft vorzubereiten, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und gleichzeitig die Umwelt zu schützen und neue Rechte für die Verbraucher einzuführen.
Apple, Samsung und Co. nicht nachhaltig genug
Demnach sollen Hersteller wie Apple, Samsung und Co. gesetzlich dazu gezwungen werden, ihre Produkte so nachhaltig wie möglich zu entwickeln. Das bedeutet auch, dass jeder Nutzer dazu in der Lage sein muss, sein Gerät selbst reparieren zu können. Die Änderungen könnten bereits ab 2021 eingeführt werden – zumindest wenn es nach der EU-Kommission geht. Sollte die Umsetzung tatsächlich gelingen, so würde dies negative Auswirkungen auf Apple und andere Hersteller haben. Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu:
Um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, unsere natürliche Umwelt zu erhalten und unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, bedarf es einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft. Unsere Wirtschaft ist heute noch überwiegend linear gestaltet und nur 12 % der Sekundärstoffe und -ressourcen gelangen wieder in die Wirtschaft zurück. Viele Produkte gehen zu schnell kaputt, können nicht ohne weiteres wiederverwendet, repariert oder recycelt werden oder sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher kann ein enormes Potenzial entfaltet werden. Mit dem heutigen Plan leiten wir Maßnahmen ein, um die Art und Weise, wie Produkte hergestellt werden, zu verändern und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu ihrem eigenen Nutzen und zum Nutzen der Umwelt zu treffen.
Doch wie soll das „Recht auf Reparatur“ genau aussehen?
Aber was genau sollen nun Nutzer reparieren können? Diese Frage wird ebenfalls beantwortet. Wenn es nach der EU-Kommission geht, so müssen Smartphones, Tablets und Notebooks beispielsweise über leicht austauschbare Akkus verfügen. Das heißt, selbst Laien sollen einen solchen Wechsel einfach vornehmen können. Doch auch auf Software-Ebene soll sich etwas ändern. Demnach möchte die EU-Kommission Hersteller dazu verpflichten, ihre Update-Zyklen zu verlängern – ein Punkt, den Apple schon jetzt erfüllt. Im Grunde genommen soll neben der verbesserten Reparierbarkeit, die Haltbarkeit sowie die Möglichkeit der Nachrüstbarkeit allgemein verlängert werden. Unter dem Strich würde das bedeuten, dass auch Apple die eigenen Produkte überarbeiten müsste. Neben dem „Recht auf Reparatur“ schließt der neue Aktionsplan auch die Vereinheitlichung von Ladegeräten mit ein. Eine entsprechende Resolution wurde bereits Ende Januar beschlossen – mehr dazu hier. (Photo by vladek / Bigstockphoto)