Die Bundesnetzagentur hat eine neue Regelung für das Zahlen per Mobilfunkrechnung vorgestellt. Diese ist am 01. Februar 2020 in Kraft getreten.
Die Bundesnetzagentur möchte das Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung neu regulieren, um Verbraucher stärker zu schützen und die Vorgänge transparenter sowie sicherer zu gestalten. Demnach darf fortan nur abgerechnet werden, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. So heißt es in der Pressemitteilung:
Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
– eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
– oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
„zwingender Einsatz“ von Redirects
Die Vorgaben sehen auch einen „zwingenden Einsatz“ von Redirects für Abonnementdienste vor. So heißt es in der Mitteilung:
Für Abonnementdienste gilt ein zwingender Einsatz des Redirects. Im Kombinationsmodell wird bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren darauf verzichtet. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.
„Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter“
Die neue Regelung schließt außerdem eine „Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter“ mit ein. So erklärt die Bundesnetzagentur, dass sich Mobilfunkunternehmen mit Beanstandungen durch Verbraucher auseinandersetzen müssen. Eine Prüfung der Sachlage sei dabei notwendig. So heißt es in der Bekanntmachung:
Mobilfunkanbieter müssen sich mit den Beanstandungen der Verbraucher auseinandersetzen und prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss zu sperren, kann eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung darstellen. Im Zweifel sollten sich Verbraucher auf die Garantie berufen.
Die neue Regelung wurde bereits am 31. Januar 2020 vorgestellt und ist seit dem 01. Februar 2020 offiziell gültig. Wer vollständig auf das Zahlen per Mobilfunkrechnung verzichten möchte, der kann bei seinem Provider eine Drittanbieter-Sperre aktivieren lassen. Nutzer, die ein Problem mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten haben, können sich außerdem direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Diese hat unter folgendem Link „www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter“ ein entsprechendes Formular bereitgestellt. (Bild-Quelle: Bundesnetzagentur)
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