Es ist soweit. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Dieser soll unter Anderem Handyverträge fairer gestalten und unerlaubte Telefonwerbung effizienter sanktionieren.
Das BMJV hat am Freitag, den 24. Januar 2020, einen Gesetzesentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ veröffentlicht. So heißt es in der Pressemitteilung:
Trotz intensiver Bemühungen, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Wirtschaft zu stärken und faire Verbraucherverträge zu fördern, treten immer wieder gehäuft Fallkonstellationen auf, die nach weiteren Schutzmaßnahmen verlangen.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt dabei in der Mitteilung:
Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt. Undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung. Dem wollen wir mit dem Gesetz für fairere Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben. Lange Vertragslaufzeiten und in AGB versteckte automatische Vertragsverlängerungen um ein Jahr wollen wir verkürzen.
Kürzere Vertragslaufzeiten sowie Vertragsverlängerungen
Demnach sollen beispielsweise Vertragslaufzeiten von zwei auf ein Jahr reduziert werden. Auch die Vertragsverlängerung wird neu reguliert. Verbraucher, die die Kündigungsfrist versäumen, müssen fortan mit drei Monaten Vertragsverlängerung auskommen und nicht wie bislang mit einem ganzen Jahr. Außerdem erklärt Lambrecht in ihrer Stellungnahme:
Zudem müssen telefonisch abgeschlossene Verträge über Strom- und Gaslieferungen künftig von den Verbraucherinnen und Verbrauchern schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Auf diese Weise werden sie besser vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen geschützt.
Insgesamt sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:
- In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen sollen künftig unwirksam sein.
- Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen geregelt werden.
- Für telefonisch abgeschlossene Fernabsatzverträge über Energielieferungen wird eine Bestätigungslösung eingeführt, d.h. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Gas- und Stromlieferverträge schriftlich oder per E-Mail bestätigen, nachdem die Verträge auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden.
- Unternehmer werden verpflichtet, Einwilligungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit soll unerlaubte Telefonwerbung stärker bekämpft werden.
Demnach dürfte in Deutschland die Änderung des Paragrafen 309 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bessere Bedingungen für Verträge schaffen und Telefonwerbung stärker kontrollieren. Nachfolgend findet ihr die Links zur Pressemitteilung sowie zum Gesetzesentwurf. (Foto: Thomas Köhler / photothek)