In der Kalenderwoche 46 wurde bekannt, dass der Bundestag per Gesetz Apple zur Öffnung des NFC-Chips im iPhone zwingen will. Doch auch ein gültiges Gesetz wird die Kalifornier nicht so einfach dazu bewegen können – möglicherweise könnten zwei Klauseln im Gesetz Apple retten.
Seien wir mal ehrlich. Welcher iPhone-Nutzer wird schon mit Google Pay oder anderen Zahlungsdiensten als Apple Pay zahlen wollen? Immerhin bietet uns der angebissene Apfel echte Sicherheit. In Zeiten wie diesen, glänzen viele Konzerne mit mangelhaftem Datenschutz. Umso wichtiger ist Apple in den Augen der Fans. Wer die Gelegenheit zur Nutzung von Apple Pay hat, wird wohl kaum eine andere Lösung in Betracht ziehen – doch diesen einen Prozentsatz anders denkender darf man niemals vergessen. Wie auch immer. Bundesweit berichten Medien über den neuen skandalträchtigen Fall – das Ergebnis sind Wut und Sorge unter den Fans. Schließlich sind bestehende Gesetze nicht so einfach auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer nun denkt, dass sich Apple direkt beugen wird, der täuscht sich. Diese Geschichte hat Potenzial, uns noch viele Jahre zu begleiten. Doch möglicherweise könnte das Ganze abgekürzt werden.
Lobby-Eklat trifft es gut, oder?
Zur Erinnerung: Der deutsche Finanzausschuss sollte ursprünglich einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinien zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie aufsetzen. Doch der Gesetzesentwurf wurde „spontan“ erweitert. Der neue Abschnitt soll alle Betreiber von Infrastrukturen für Zahlungsdienste dazu zwingen, allgemein Zugang zu diesen “gegen angemessenes Entgelt und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen” zu gewähren. Demnach würde das Gesetz Apple zur Öffnung des NFC-Chips zwingen. Doch welche Folgen hätte dieser Schritt? Anbieter anderer Zahlungsmethoden könnten also ihre Lösung auf dem iPhone anbieten, da diese ebenfalls Zugang zur “Secure Enclave” hätten. Demnach könnten Nutzer zwischen Apple Pay oder anderen Diensten wählen. Apple zufolge hätte dies jedoch eine böse Konsequenz. Cupertino könnte nicht mehr für die Sicherheit der Bankdaten garantieren. Und welcher iPhone-Nutzer will das schon? Das Erstaunliche an diesem Lobby-Eklat ist jedoch, wie schnell das Ganze umgesetzt wurde. Apple betrachtet das Vorgehen als offenen Angriff. Berichten zufolge soll das Unternehmen versucht haben, innerhalb weniger Stunden das Ganze zu verhindern. Der Konzern hat sogar die US-Botschaft eingeschaltet. Diese habe daraufhin das Kanzleramt unter Druck gesetzt, welches versucht haben soll, den Finanzausschuss zu beeinflussen – doch vergeblich. Der Gesetzesentwurf wurde am Freitagnachmittag veröffentlicht – nun muss dieser bloß noch vom Bundesrat genehmigt werden.
Zwei Klauseln könnten die Rettung sein
Vor einigen Monaten hat die Sparkasse selbst die Öffnung des NFC-Chips gefordert, um die eigene Lösung anbieten zu können. Doch in den letzten Jahren gab es mehr als ein Dutzend Banken die diese Forderungen an Apple stellten. Wollen die Finanzinstitutionen rund um den Globus bloß mehr vom Kuchen abhaben? Mit Sicherheit. Doch wie könnte Apple nun das Ganze noch verhindern? Der Konzern wird mit Sicherheit dagegen klagen – das steht außer Frage. Wer könnte am Ende gewinnen? Das steht in den Sternen. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, von der Apple versuchen wird Gebrauch zu machen. Das neue Gesetz mag sich zwar wasserdicht lesen, doch es beinhaltet zwei Hintertürchen und von diesen wird Apple sicherlich Gebrauch machen. Im Gesetz ist die Rede von “angemessenem Entgelt und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen”. So heißt es auf Seite 54:
Der anfragende Zahlungsdienstleister bzw. E-Geld-Emittent muss für die Zurverfügungstellung ein angemessenes Entgelt entrichten. Über das Erfordernis „im Inland“ wird ein Bezug zu Deutschland gewährleistet.
Doch welcher Betrag ist tatsächlich „angemessen“ für die Zurverfügungstellung einer solchen Schnittstelle? Apple könnte hier ein Entgelt festlegen, das Banken nicht bereit sind zu zahlen und wäre demnach aus dem Schneider, oder? Kommen wir zu Passus zwei. So steht darin geschrieben:
Das Systemunternehmen muss nach Satz 1 die technischen Infrastrukturleistungen nicht entsprechend Absatz 1 zur Verfügung stellen, wenn sachlich gerechtfertigte Gründe für die Ablehnung der Zurverfügungstellung vorliegen. Nach Satz 2 zählt bspw. der Nachweis einer konkreten Gefährdung der Sicherheit und Integrität der technischen Infrastrukturleistungen als sachlich gerechtfertigter Grund.
Hier wird jedoch eine „nachvollziehbare Begründung“ für die Ablehnung gefordert, wie es wenige Absätze weiter heißt. Ist also Passus zwei Apples Lösung? Aus Sicht der Regierung Nein – sie glauben das Cupertino eine solche Begründung nicht gelingen wird. Bitte denkt daran – dieser Artikel soll lediglich den Fall weiter beleuchten und besorgten Nutzern ein wenig Hoffnung geben. Den finalen Ausgang kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand abschätzen – Fakt ist jedoch, Apple wird für einen langen Rechtsstreit bereit sein. Wer den Entwurf selbst lesen möchte, der findet diesen nachfolgend. Hier gehts zum offiziellen Apfelpatient Amazon-Shop! (Photo by c_73 / Bigstockphoto)
- Apple: Regierung will Zugang zum NFC-Chip für alle erzwingen
- Bundesrat billigt Gesetz – Apple muss NFC-Chip öffnen
*Aktualisierte Version vom 30. November