Die Zusammenarbeit mit dem Chiphersteller Qualcomm und Apple wurde aufgrund eines Patentkrieges der Anfang 2017 an den Start ging, beendet.
Qualcomm verlange nach Auffassung von Apple viel zu hohe Lizenzkosten – der Halbleiterhersteller missbrauche seine Marktmacht – so Apple. Nun hat der Chiphersteller im Patentstreit gegen Apple ein Verkaufsverbot von bestimmten iPhones in Deutschland erwirkt. Grund dafür sei die Verletzung eines Patents, dessen Technik den Stromverbrauch des Mobilfunkchips optimiert. Qualcomm zufolge könne Apple dies nicht mittels eines iOS-Updates ändern. Heute hat das Landgericht München ein Urteil zugunsten des Halbleiterherstellers ausgesprochen. Demnach darf Apple hierzulande die iPhone 7, iPhone 7+, iPhone 8, iPhone 8+ und iPhone X Modelle nicht mehr verkaufen bzw. in Verkehr bringen. Die aktuelle iPhone Generation ist davon nicht betroffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber vorläufig vollstreckbar – Apple hat bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen. Qualcomm darf bei einer Sicherheitszahlung von 668,4 Mio. Euro direkt gegen Apple vorgehen.
Eine solche Sicherheitsleistung wird vorausgesetzt, damit mögliche Schadensersatzzahlungen an Apple gewährleistet sind. Diese können anfallen, wenn Qualcomm in einer höheren Instanz den Prozess am Ende verlieren sollte.
Was ist eine Vorläufige Vollstreckbarkeit?
Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Gerichtsurteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Voraussetzungen, unter denen ein Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt werden kann, ergeben sich aus den §§ 708 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO).
Verkaufsverbot ab sofort wirksam
Nun hat Qualcomm genau das getan. Der Halbleiterhersteller hat offiziell ein Verkaufsverbot ausgesprochen und geht dadurch selbst ein kostspieliges Risiko ein. Apple hat die betroffenen iPhone Modelle aus seinen 15 Ladengeschäften in Deutschland entfernt und somit den Verkauf dieser vorläufig eingestellt. Einem Sprecher des iKonzerns zufolge sei Apple von dem Urteil enttäuscht und werde dagegen vorgehen. Außerdem seien alle betroffenen iPhone Geräte weiterhin bei anderen Händlern und Vertragspartnern in Deutschland verfügbar.