Gerüchte rund um ein faltbares iPhone haben wir bereits mehrfach gelesen. Entsprechende Patente haben Apples Arbeit bereits bestätigt. Nun gibt es neue Details.
Apple verfügt mittlerweile über viele bestätigte Patente zu Aspekten eines möglichen faltbaren iPhones. Eines dieser erteilten Patente war „Elektronische Geräte mit verschiebbaren, erweiterbaren Displays“. Der Dokumentation zufolge scheint Apple dieses Patent aktualisiert zu haben. Der gleiche Titel, verfasst von den gleichen drei Erfindern, ist eine subtile Verdopplung einiger wichtiger Details der Idee. Es ist auch eine Erweiterung einiger Teile und könnte insgesamt darauf hindeuten, dass Apple nun konkreter ist, was das Unternehmen zu produzieren gedenkt. Der Kern des Patents und jetzt auch der Patentanmeldung bleibt jedoch gleich. So heißt es in der Beschreibung:
Apple Patent: Neue Version vermeidet Zweideutigkeit
Elektronische Geräte enthalten oft Displays. Ein Touchscreen-Display kann in einem Mobiltelefon oder einem anderen tragbaren Gerät verwendet werden, um Informationen für einen Benutzer anzuzeigen und Benutzereingaben zu erfassen. Wenn nicht darauf geachtet wird, bietet ein Display möglicherweise nicht genügend Platz, um die für den Nutzer interessanten Informationen anzuzeigen. Gleichzeitig kann es schwierig sein, elektronische Geräte zu sehr zu vergrößern, um größere Displays unterzubringen, weil die Geräte dadurch zu sperrig werden können.
In der ersten Version – also der ursprünglichen Fassung – heißt es:
Dieser Vorschlag bezieht sich auf ein Gerät mit gegenüberliegenden Vorder- und Rückseiten.
Konkret heißt das, es könnte ein buchähnliches Gerät bedeuten, das sich aufklappen lässt. Alternativ dazu könnte es allerdings auch ein iPhone beschreiben, das über ein zweites Display auf der Geräterückseite verfügt. Im Vergleich dazu vermeidet die aktualisierte Version diese Zweideutigkeit und fügt eine breitere, umfassendere Palette von Möglichkeiten hinzu. Sie besagt, dass das elektronische Gerät „ein Gehäuse hat, das so konfiguriert ist, dass es sich zwischen einem aufgeklappten und einem nicht aufgeklappten Zustand bewegt“.
Apple beschreibt faltbares iPhone
In der aktualisierten Version werden immer wieder frühere Details zurückgezogen, um den Anwendungsbereich der Patentanmeldung zu erweitern. So wurde zum Beispiel ein Abschnitt gestrichen, der „ein flexibles Substrat zur Aufnahme einer Pixelanordnung“ beschreibt. Die Zeichnungen in der neuen Version sind jedoch unverändert, ebenso wie die allgemeine Beschreibung dessen, was Apple vorschlägt. Sie beschreibt ein faltbares iPhone, bei dem das Aufklappen des Displays bedeutet, dass ein zuvor verborgener Bildschirm sichtbar wird.
Ein Teil eines flexiblen Displays kann in einem inneren Bereich des Gehäuses untergebracht werden, wenn sich das Gehäuse im nicht aufgeklappten Zustand befindet. Im nicht ausgeklappten Zustand kann das flexible Display eine oder mehrere Biegungen aufweisen und sich ein oder mehrere Male auf sich selbst zurückziehen.
Auch diese Version des Patents wird drei Erfindern zugeschrieben. Dazu gehört auch Michael B. Wittenberg, der bereits einen Vorschlag für ein faltbares iPhone mit Zahnradscharnieren gemacht hat. (Photo by lcs813 / Bigstockphoto)