Ab iOS 14.5, iPadOS 14.5 und tvOS 14.5, die diese Woche veröffentlicht wurden, müssen Apps um Erlaubnis bitten, bevor sie die Aktivitäten der Nutzer in den Apps und Webseiten anderer Unternehmen für gezielte Werbezwecke verfolgen können.
Auf einem iPhone oder iPad können Anwender die Tracking-Berechtigungen auf einer App-zu-App-Basis in der Einstellungen-App unter Datenschutz im Bereich Tracking verwalten. Dort gibt es eine Einstellung namens „Apps erlauben, Tracking anzufordern“, die für alle Anwendungen gilt. Jede App, die um Erlaubnis zum Tracken bittet während diese Einstellung deaktiviert ist, wird so behandelt, als ob der Nutzer das Tracking abgelehnt hat.
App-Tracking-Transparenz: Apple zählt Kriterien auf
Nun hat sich Apple mittels einem neuen Support-Dokument zu Wort gemeldet und erklärt, unter welchen Umständen dieser Bereich ausgegraut sein könnte. Dabei zählt das Unternehmen folgende Kriterien auf:
- Für Benutzer mit Kinderkonten oder unter 18 Jahren nach Geburtsjahr, die mit ihrer Apple ID angemeldet sind
- Wenn Ihre Apple ID von einer Bildungseinrichtung verwaltet wird oder ein Konfigurationsprofil verwendet, das die Nachverfolgung einschränkt
- Wenn Ihre Apple ID in den letzten 3 Tagen erstellt wurde
9to5Mac hat zuvor darauf aufmerksam gemacht, dass einige Anwender das Kästchen immer noch ausgegraut sehen, selbst wenn die ersten beiden oben aufgeführten Umstände nicht auf sie zutreffen, was darauf hindeutet, dass es einen Fehler oder ein anderes Problem geben könnte.
iOS 14.5: Eine Stellungnahme von Apple steht noch aus
Apple hat noch nicht auf Anfragen zur Stellungnahme reagiert. Demnach bleibt das vermeintliche Problem noch ungelöst. Einige Nutzer vermuten, dass es einen Zusammenhang zwischen der Einstellung „Personalisierte Werbung“ und der ausgegrauten Option „Apps erlauben, Tracking anzufordern“ geben könnte. Auf Geräten, bei denen die Einstellung „Apps erlauben, Tracking anzufordern“ ausgegraut ist, wird allen Apps, die Tracking anfordern, standardmäßig die Erlaubnis verweigert und sie können laut Apple nicht auf die zufällige Werbekennung des Geräts, bekannt als IDFA, zugreifen. Apps ist es auch nicht erlaubt, Nutzer-Aktivitäten mit anderen Informationen zu verfolgen, die Anwender oder ihr Gerät identifizieren, wie z. B. die E-Mail-Adresse, obwohl diese Richtlinie auf technischer Ebene nicht durchgesetzt wird. Hierfür kommen Apples neueste App Store Richtlinien zum Einsatz. Sobald es etwas Neues zu dem Fall gibt, werden wir natürlich wie immer berichten. (Bild: Apple)