Apple hat in der zweiten Beta von macOS Big Sur 11.2 eine Funktion integriert, die das Sideloading von iOS-Apps verhindern soll. Nun wurde das Feature aktiviert – interessanterweise gilt dies auch für ältere macOS-Versionen.
Wie die meisten von euch wissen, können M1 Mac-Geräte iOS- bzw. iPadOS-Anwendungen ausführen. Diese können im Mac App Store heruntergeladen werden, wenn Entwickler aktiv zustimmen. Doch es gab einen Weg, der den Download ohne aktive Zustimmung der Entwickler ermöglicht hat. Dies scheint allerdings fortan nicht mehr möglich zu sein. Apple hat das unter macOS Big Sur 11.2 integrierte Feature serverseitig aktiviert. Damit können Anwender in Zukunft, nur noch freigegebene iPhone- und iPad-Apps auf M1-basierte Macs herunterladen. Apps wie Netflix und Instagram sind nicht im Mac App Store verfügbar, so dass Anwender sie nicht auf den M1-Macs nutzen können. Die Änderung wirkt sich nicht auf bereits heruntergeladene bzw. installierte Apps aus, verhindert aber die Installation zukünftiger Apps. Die serverseitige Änderung wird verhindern, dass neue Apps per Sideloading geladen werden, wodurch jede Möglichkeit einer legitimen App-Installation ausgelöscht wird.
iOS-Apps auf M1 Mac: Nutzer können Entwickler um Freigabe bitten
Laut 9to5Mac betrifft die Änderung die APIs rund um die Digital Rights Management-Schutzmechanismen der App Store-Software. Demnach greift das Feature auch in früheren macOS-Versionen. Möglich macht es die serverseitige Änderung. macOS Big Sur 11.2 beinhaltet lediglich eine Fehlermeldung, die für Klarheit sorgen soll. Diese lautet:
Diese Anwendung kann nicht installiert werden, da der Entwickler nicht beabsichtigt hat, dass sie auf dieser Plattform läuft.
Apps, die aus dem Mac App Store geladen wurden, sind davon nicht betroffen und funktionieren weiterhin. Wenn Anwender eine bestimmte iOS-Anwendungen auf dem M1-Mac ausführen möchten, die jedoch nicht im Mac App Store erhältlich ist, müssen sie den jeweiligen Entwickler kontaktieren und um Freigabe bitten. Es obliegt jedoch dem App-Anbieter, ob er dieser zustimmen wird. (Bild: Apple)