Apple hat erst kürzlich damit angefangen die eigenen Einzelhandelsgeschäfte wieder zu eröffnen. Am Montag dieser Woche durften auch die Apple Stores in Deutschland starten.
Das Unternehmen möchte allerdings den Fokus auf Service und Support richten. Dabei werden einige Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, um die Ausbreitung von COVID-19 zu reduzieren, darunter kontaktlose Fiebermessungen am Eingang. Doch genau das könnte nun zum Problem werden. Einem neuen Bloomberg Law Bericht zufolge soll eine hessische Datenschutzbehörde besorgt darüber sein, dass Apples Fiebermessungen bei Kunden gegen die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union verstoßen. So heißt es in dem Bericht:
Die Untersuchung der hessischen Datenschutzbehörde erfolgt, nachdem Apple am 11. Mai in ganz Deutschland Läden mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen wiedereröffnet hat, darunter Fiebermessungen und soziale Distanzierung.
Das Amt wolle wissen, ob die Fiebermessungen gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen verstossen, sagte Ulrike Müller, eine Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten. Es gebe noch keine Ergebnisse der Sondierung und das Amt stimme sich mit anderen deutschen Datenschutzbehörden ab, so Müller.
Maskenpflicht und Sicherheitsabstand
Apple orientiert sich eigenen Aussagen zufolge sehr an örtlichen Gesundheitsbehörden. Diese halten besagte Fiebermessungen als unerlässlich für die Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften, da diese Maßnahme die Ausbreitung von COVID-19 deutlich reduzieren kann. Ob Apples Sicherheitsvorkehrungen nun tatsächlich gegen geltende Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union verstoßen bleibt fraglich. Neben Fiebermessungen müssen Kunden auch eine Maske tragen. Apple lässt außerdem nur eine kleine Anzahl von Kunden in den Store, um den Sicherheitsabstand gewährleisten zu können. Demnach kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen. (Photo by jes2ufoto / Bigstockphoto)